Arbeit ist noch lange nicht getan

12.06.2014

Standpunkt von Samira Marti, Co-Präsidentin der JUSO BL, in der bz vom 12. Juni 2014 (online nicht verfügbar) zur Frage, ob es die Fachstelle für Gleichstellung im Kanton Baselland noch braucht.


Die Antwort ist klar: Ja, wir brauchen die Fachstelle für Gleichstellung, denn nein, die Gleichstellung der Geschlechter ist noch lange nicht erreicht. So hat sich die Baselbieter Stimmbevölkerung 2008 denn auch klar gegen die Abschaffung des Gleichstellungsbüro ausgesprochen. Trotzdem ist es wichtig, die Tatsachen immer wieder aufzuzeigen.

Im Erwerbsleben werden Männer und Frauen tagtäglich durch Geschlechternormen eingeschränkt und diskriminiert. Frauen verdienen für die gleiche Arbeit im Schnitt ein Fünftel weniger als Männer und sind von Unterbeschäftigung und Mehrfachjobs stärker betroffen. Gleichzeitig und gerade deshalb stehen die Männer unter einem gesellschaftlichen und finanziellen Druck, der sie davon abhält, ihr Pensum zu reduzieren, um ihrer Vaterrolle gerecht zu werden. Ein Vaterschaftsurlaub ist zudem in der Schweiz noch immer nicht gesetzlich verankert und besteht nur bei einigen Unternehmen.


Unbezahlte Arbeit wie Haus- und Betreuungsarbeit wird zu rund 65% von Frauen übernommen, Erwerbsarbeit wird zu rund 76% von Männern übernommen. Ein Grund dafür sind die weit verbreiteten Rollenstereotypen, andererseits existieren jedoch klare Nachteile einer egalitären Rollenteilung: Das Familieneinkommen wird kleiner, da die Frau weniger verdient, das Steuersystem benachteiligt egalitäre Modelle und familienergänzende Kinderbetreuung ist sehr teuer. Bei unbezahlter Arbeit ist jedoch nicht nur der direkte Einkommensverlust das Problem: Die Auswirkungen auf die Altersvorsorge sind gravierend und der Ausgleich durch Erziehungsgutschriften nur minim.


Heutzutage leben lange nicht alle Kinder mit Vater und Mutter. Patch-Work-Familien, Alleinerziehende und Regenbogenfamilien kommen immer häufiger vor, deren rechtliche Situation gilt es zu verbessern und deren Akzeptanz in der Gesellschaft muss unbedingt gestärkt werden. Die Annerkennung zweier Mütter oder zweier Väter eines Kindes ist rechtlich nicht möglich und Personen, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, sind weder zur Adoption noch zu fortpflanzungsmedizinischen Verfahren zugelassen. Die Diskriminierung homosexueller Menschen ist systematisch und zeigt uns einmal mehr: Es gibt noch viel zu tun.


Natürlich können auch regelmässig Erfolge gefeiert werden: Ab Juli 2014 gilt nach einer Scheidung in der Regel das gemeinsame Sorgerecht. Das ist ein toller Fortschritt und bringt uns ein Stück weiter. Doch die Arbeit ist noch lange nicht getan und die Abschaffung der Gleichstellungsbüros und Fachstellen deshalb sicher keine Option.